Kennen Sie Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall?

Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall

Ein Unfall ist stets unerwünscht und dann doch schnell passiert. Nachdem der erste Schreck überwunden ist, stellen Sie sich möglicherweise die Frage: Welche Ansprüche habe ich eigentlich nach einem unverschuldeten Unfall? Die Antwort ist: Viele, neben dem Recht auf einen Mietwagen und Schmerzensgeld stehen Ihnen weitere Ansprüche zu.

Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, werden Ihnen auch die Kosten für ein Kfz Gutachten und Rechtsanwaltskosten erstattet. Übergeben Sie die Schadensabwicklung in kompetente Hände, die alles für Sie regeln und das beste für Sie herausholt.
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Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen Kfz-Sachverständigen. Die Versicherung des Unfallverursachers wird wahrscheinlich einen Sachverständigen benennen wollen. Dieser verfolgt die Interessen seines Arbeitgebers und versucht, die Kosten möglichst niedrig zu halten. Wenn der Schaden den Bagatellschwellenwert von 750 Euro übersteigt, empfehle ich Ihnen, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dadurch werden auch Schadenspositionen wie der merkantile Minderwert oder die Nutzungsausfallentschädigung angemessen berücksichtigt.
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Wahl zwischen Ersatzwagen und Geldleistung für den Nutzungsausfall

Wahl zwischen Ersatzwagen und Geldleistung für den Nutzungsausfall. Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Entscheiden Sie sich nach dem Unfall gegen die Inanspruchnahme eines Mietwagens, steht Ihnen für die Dauer der Reparatur eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese Entschädigung erhalten Sie für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können. Sie haben die Wahl, sich die Entschädigung auszahlen zu lassen oder sie in Form eines Ersatzwagens zu beanspruchen. Zur Orientierung gibt es eine Nutzungsausfalltabelle. Wissen Sie schon? Gemäß § 249 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Sie Anspruch auf Schadensersatz entweder in Geldform oder als Reparaturleistung.
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Mobilität trotz Fahrzeugschaden

Mit einem kostenlosen Mietwagen bleiben Sie mobil – nutzen Sie diese Möglichkeit. Nach einem unverschuldeten Unfall befindet sich Ihr Fahrzeug in der Werkstatt und Sie sind vorübergehend ohne Fahrzeug. Wenn Sie den Nutzungswunsch (z. B. für den Arbeitsweg) nachweisen können, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Die Kosten für den Mietwagen werden vollständig erstattet. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs.
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Bei Personenschäden - Ihnen steht Schmerzensgeld zu

Ein Unfall ist immer eine unangenehme Angelegenheit, aber wenn zusätzlich zu den Sachschäden auch Personenschäden auftreten, ist die Belastung noch größer. Doch für erlittene Verletzungen und Schmerzen steht Ihnen eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld zu. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzungen. Je größer die Verletzung, desto höher fällt das Schmerzensgeld aus. Ein ärztliches Attest dient hierbei als zuverlässiger Nachweis. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich, auf fachkundige Beratung zu vertrauen, die Ihre Ansprüche als Unfallopfer genau kennt.
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Rechtliche Unterstützung

In vielen Fällen ist es bei einem unverschuldeten Unfall nicht erforderlich, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Gutachter mit Erfahrung wissen genau, worauf es ankommt und wann rechtlicher Beistand ratsam ist. Sollte es jedoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, steht Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk, der das gesamte Schadensmanagement für Sie macht, zur Seite. Die Kosten dafür trägt die Versicherung des Unfallgegners.

Wir rufen Sie gerne zurück!

Wir wissen, wie wichtig schnelle und effiziente Hilfe nach einem Autounfall ist. Deshalb legt unser Team von Kfz-Gutachtern großen Wert darauf, so schnell wie möglich auf Ihre Anfragen zu reagieren.

Service

24/7 Unfall-Soforthilfe

Telefonnummer

0176 / 64720206

Einsatzgebiet

Gesamt NRW
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